Siebter digitaler Gruß an die Gemeinde

Liebe Gemeindeglieder nah und fern!
 
Hoffentlich geht es Ihnen und euch in diesen – im wahrsten Sinne – verrückten Zeiten gut.  Mit diesem Gruß möchten wir über den aktuellen Sachstand informieren.
 
Wer die Nachrichten verfolgt hat, wird wissen, dass öffentliche Gottesdienste ab dem 7. Mai wieder erlaubt sind; allerdings nur unter strengen Auflagen. 
 
Ursprünglich hatte der Kirchenrat eine Sitzung für Donnerstag, d. 30. April terminiert. Da zu dem Zeitpunkt noch keine konkreten Informationen des Landes vorlagen, haben wir die Kirchenratssitzung auf Dienstag, d. 5. Mai verschoben. 
 
Am Freitagnachmittag erreichte uns die folgende Erklärung: 
 
„Die Niedersächsische Landesregierung und die Vertreter der großen Glaubensgemeinschaften in Niedersachsen danken allen Gläubigen in unserem Land für die Geduld und das Verständnis in den letzten Wochen.
 
Das zunächst auch in Niedersachsen intensive Infektionsgeschehen hat es unausweichlich gemacht, zunächst auch auf alle Versammlungen in Gotteshäusern konsequent zu verzichten. Es ist uns bewusst, dass dieser Verzicht für viele gläubige Menschen in Niedersachsen, insbesondere während der religiösen Feiertage, eine Belastung war.
 
Die in Niedersachsen aktuell moderaten Infektionszahlen ermöglichen nun eine langsame Öffnung der Gotteshäuser. Dies muss jedoch auch weiterhin mit großer Vorsicht und Umsicht geschehen.
Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen zur Ausübung der religiösen Handlungen sollen ab dem 7. Mai 2020 in Niedersachsen wieder möglich sein.
 
In einem Austausch mit Ministerpräsident Stephan Weil haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften selbst unter anderem zu folgenden Maßgaben verpflichtet.
Diese entsprechen den auf der Bundesebene getroffenen Vereinbarungen:
  • Der Zugang zu den Gottesdiensten wird zahlenmäßig begrenzt, je nach Größe des Raumes. Es sollen mindestens 10 m2 für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen.
  • Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets zu wahren, auch in den Eingangsbereichen. Soweit möglich, wird dies den Gläubigen mit Markierungen und/oder Bestuhlungen erleichtert.
  • Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen, soweit dies organisatorisch möglich ist.
  • Auf gemeinschaftlichen Gesang der Gläubigen wird möglichst verzichtet oder auf das Notwendigste begrenzt.
  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen.
  • Auf das gemeinsame Nutzen von Kelchen, Wasserbecken o.ä. wird verzichtet.
  • Freiluftgottesdienste sind bei Einhaltung der Hygiene- und Abstandgebote zulässig.
  • Die Gemeinden werden gebeten, eine regelmäßige Reinigung von Türklinken, Geländern etc. vorzunehmen.
 
Wie wir unter Berücksichtigung dieser Vorgaben Gottesdienste feiern können, wird der Kirchenrat in der kommenden Woche beraten und danach die Gemeinde über die Homepage bzw. den Emailverteiler informieren. Gott schenke uns Weisheit, Umsicht und Geduld. 
 
Bleibt behütet und bewahrt!
 
Im Namen des Kirchenrates
C. Heikens, P.